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Beitragssätze

Aktuelle Beitragssätze für die AHV / IV / EO / ALV / UVG / BVG direkt für Sie ersichtlich. Zentral auf dieser Seite.

Beitragssätze

AHV / IV / EO / ALV

Versicherte Personen

Obligatorisch versichert und beitragspflichtig sind die in der Schweiz erwerbstätigen Personen ab dem 1. Januar des Kalenderjahres nach Vollendung des 17. Altersjahres.

Beitragssätze 2024

AHV
8.7%
IV
1.4%
EO
0.5%
ALV
2.2% (≤ CHF 148'200)

Renten

Einfache
100%
Ehepaare plafoniert max.
150%
Witwen / Witwer
80%
Einfache Kinder
40%
Vollwaisen
60%

Lohnlimiten

min. einfache AHV/IV-Rente
CHF 14'700 (CHF 1'225 p. M.)
max. einfache AHV/IV-Rente
CHF 29'400 (CHF 2'450 p. M.)
max. AHV Altersrente
CHF 44'100 (CHF 3'675 p. M.)
max. rentenbildender Lohn (AHV)
CHF 86'040 p.a.
Beitragsfreie Löhne im Jahr
≤ CHF 16'800

für 64-/65-jährige

Beitragsfreie Löhne im Jahr
≤ CHF 2'300

für Nebenerwerb

Leistungen

Rentenvorbezug
6.8% Kürzung

1 Jahr | Frauen / Männer

Rentenvorbezug
13.6% Kürzung

2 Jahre | Frauen / Männer

Rentenaufschub
5.2% Erhöhung

1 Jahr | Frauen / Männer

Rentenaufschub
31.5% Erhöhung

max. 5 Jahre | Frauen / Männer

Beitragssätze

UVG

Versicherte Personen
Obligatorisch versichert sind die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre sowie der in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätigen Personen. Der Bundesrat kann die Versicherungspflicht ausdehnen auf Personen, die in einem arbeitsvertragsähnlichen Verhältnis stehen. Er kann Ausnahmen von der Versicherungspflicht vorsehen, namentlich für Mitarbeitende, Familienmitglieder, unregelmässig Beschäftigte und Arbeitnehmer internationaler Organisationen und ausländischer Staaten.

Grundlagen für die Prämienberechnung
Grundlage für die Prämienberechnung sind die AHV-pflichtigen Löhne aller Arbeitnehmer. Nicht prämienpflichtig sind Lohnbestandteile der Versicherten, die CHF 148’200 pro Jahr übersteigen, Familienzulagen, Lohnzulagen für arbeitsbedingte Auslagen und Versicherungsleistungen.

Finanzierung
Die Prämie für die Berufsunfallversicherung geht voll zu Lasten des Arbeitgebers; die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung kann dem Arbeitnehmer belastet werden.

Beitragssätze 2024

Berufsunfälle BU
Zulasten Arbeitgeber

Witwen / Witwer
40%
Halbwaisen
15%
Vollwaisen
25%

Nichtberufsunfälle NBU
Zulasten Arbeitnehmer

Invalidität
80%
Komplementär
90%
Taggeld
80%

Lohnlimiten

max. UVG-Lohn
CHF 148'200
min. Lohn Selbständige
CHF 74'100
min. Lohn Familien-Mitglieder
CHF 49'400
Beitragsfreie Löhne im Jahr
CHF 16'800

für 64-/ 65-jährige

Beitragsfreie Löhne im Jahr
CHF 2'300

für Nebenerwerb

Beitragssätze

BVG

Versicherte Personen
Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als CHF 22’050 beziehen, sind ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität und ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für Altersleistungen versichert.

Finanzierung
Die an die Versicherung zu überweisenden Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt. Der Arbeitgeber bezahlt alle Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung.

WICHTIG: Anmeldung nicht vergessen!

Beitragssätze 2024

je 50% Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Männer *

25 - 34
7%
35 - 44
10%
45 - 54
15%
55 - 65
18%

* Männer: 500% x 6,8% = 34%

Frauen **

25 - 34
7%
35 - 44
10%
45 - 54
15%
55 - 64
18%

** Frauen: 482% x 6,8% = 32.8%

Grenzwerte gemäss BVG

2023

Anrechenbarer Lohn
CHF 88'200

maximal

Koordinationsabzug
CHF 25'725
Max. versicherter Lohn
CHF 62'475
Eintrittsschwelle
CHF 22'050

2024

Anrechenbarer Lohn
CHF 88'200

maximal

Koordinationsabzug
CHF 25'725
Max. versicherter Lohn
CHF 62'475
Eintrittsschwelle
CHF 22'050

BVG-Renten

Alter
6.8% vom Altersguthaben

mit Zins

IV
6.8% vom Altersguthaben

ohne Zins = 100%

Witwen & Witwer
4.08% vom Altersguthaben

ohne Zins = 60%

Kinder
1.36% vom Altersguthaben

ohne Zins = 20%

Private Vorsorge

Vopo-Abzug mit BVG
CHF 7'056
Vopo-Abzug ohne BVG
max. CHF 35'280

20% vom Nettolohn

(Brutto-EK – Beiträge AHV / IV / EO / ALV)

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