Beitragssätze
Aktuelle Beitragssätze für die AHV / IV / EO / ALV / UVG / BVG direkt für Sie ersichtlich. Zentral auf dieser Seite.
Beitragssätze
AHV / IV / EO / ALV
Obligatorisch versichert und beitragspflichtig sind die in der Schweiz erwerbstätigen Personen ab dem 1. Januar des Kalenderjahres nach Vollendung des 17. Altersjahres.
Beitragssätze 2024
Renten
Lohnlimiten
für 64-/65-jährige
für Nebenerwerb
Leistungen
1 Jahr | Frauen / Männer
2 Jahre | Frauen / Männer
1 Jahr | Frauen / Männer
max. 5 Jahre | Frauen / Männer
Beitragssätze
UVG
Versicherte Personen
Obligatorisch versichert sind die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre sowie der in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätigen Personen. Der Bundesrat kann die Versicherungspflicht ausdehnen auf Personen, die in einem arbeitsvertragsähnlichen Verhältnis stehen. Er kann Ausnahmen von der Versicherungspflicht vorsehen, namentlich für Mitarbeitende, Familienmitglieder, unregelmässig Beschäftigte und Arbeitnehmer internationaler Organisationen und ausländischer Staaten.
Grundlagen für die Prämienberechnung
Grundlage für die Prämienberechnung sind die AHV-pflichtigen Löhne aller Arbeitnehmer. Nicht prämienpflichtig sind Lohnbestandteile der Versicherten, die CHF 148’200 pro Jahr übersteigen, Familienzulagen, Lohnzulagen für arbeitsbedingte Auslagen und Versicherungsleistungen.
Finanzierung
Die Prämie für die Berufsunfallversicherung geht voll zu Lasten des Arbeitgebers; die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung kann dem Arbeitnehmer belastet werden.
Beitragssätze 2024
Berufsunfälle BU
Zulasten Arbeitgeber
Nichtberufsunfälle NBU
Zulasten Arbeitnehmer
Lohnlimiten
für 64-/ 65-jährige
für Nebenerwerb
Beitragssätze
BVG
Versicherte Personen
Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als CHF 22’050 beziehen, sind ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität und ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für Altersleistungen versichert.
Finanzierung
Die an die Versicherung zu überweisenden Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt. Der Arbeitgeber bezahlt alle Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung.
WICHTIG: Anmeldung nicht vergessen!
Beitragssätze 2024
je 50% Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Männer *
* Männer: 500% x 6,8% = 34%
Frauen **
** Frauen: 482% x 6,8% = 32.8%
Grenzwerte gemäss BVG
2023
maximal
2024
maximal
BVG-Renten
mit Zins
ohne Zins = 100%
ohne Zins = 60%
ohne Zins = 20%
Private Vorsorge
20% vom Nettolohn
(Brutto-EK – Beiträge AHV / IV / EO / ALV)
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Mitarbeitende
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